Die Gründung der Musikgesellschaft

Im ersten Protokollbuch der Musikgesellschaft Grüneck – Müllheim wurden zuerst die Statuten aufgeschrieben. Wir erfahren, dass der Name zunächst „Musikverein Grüneck“ war.

Die ersten Paragraphen zeigen sehr deutlich den Zeitgeist, in dem diese Vereine entstanden:

«§ 1: Der „Musikverein Grüneck“ ist ein Zusammentritt von Freunden der edlen Musik, die sich zur Aufgabe gestellt haben, sich in derselben auszubilden, das Herz für edle Gefühle empfänglich zu machen, das gesellschaftliche Leben zu heben, und so auf die Umgebung erheiternd zu wirken.“

§2 : Zur Erreichung dieses Zweckes und zur Aufrechterhaltung der Ordnung wählt der Verein in geheimer Abstimmung einen Vorstand.

§3 : Der Instruktor leitet die Musik, und seinen Anordnungen hat jedes Mitglied Folge zu leisten.

§4 : Dem Vereinspräsidenten steht das Recht zu, bei Produktionen die Reihenfolge der vorzutragenden Stück zu bestimmen

§8 : Jedes Mitglied hat sich den Anordnungen des Vorstandes willig zu unterziehen, sich anständig zu benehmen, den Unterricht u. die Uebungsstunden fleissig zu besuchen und sich nach Kräften zu bemühen, etwas zu erlernen.»

Der Verein begann mit 13 Mitgliedern, die je 3 Fr. Eintritt zu entrichten hatten. Einige brachten ihr eigenes Instrument mit. Der Verein besass aber, von Beginn weg, Instrumente im Wert von 923.54 Fr. Dazu kamen Partituren für 166.- Fr., die man sich im ersten Jahr anschaffte.

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