6. Die Ritter „de Mülhain“

Das Wichtigste in Kürze:

  • In einer Urkunde vom 1. März 1254 steht erstmals der Name „Mülhain“. Ein Ritter namens „Js. de Mülhain“ war als Zeuge eines Verkaufs anwesend und bestätigte den Handel.
  • In vielen weiteren Urkunden sind die Ritter „de Mülhain“ verewigt. Sie waren etwa 100 Jahre lang die Herren von Müllheim.
  • Sie hinterliessen ein Ritterwappen, und ihr Ritterturm stand im Oberdorf. Sein Grundgebäude bildet heute noch den Unterbau des Kirchturms.
  • Auch Langenhart besass ein eigenes Rittergeschlecht. Im Jahre 1249 wurde auf einer Urkunde „Ebirhardus de Langinhart“ verewigt. Das Wappen der Ritter von Langenhart ist ebenfalls überliefert.

Die Ritter de Mülhain

Am 1. März 1254 verkaufte der Ritter Walter von Elgg seine am Untersee gelegenen Güter an die Klosterfrauen in Feldbach um 50 Mark Silber. Als Zeuge dieses Kontraktes wurde nebst anderen hohen Herren ein „Js de Mülhain“ aufgeschrieben. Damit tauchte der Name unseres Dorfes erstmals schriftlich auf.

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Am 26. September des Jahres 1255 übertrug Abt Burkhard von Reichenau dem Kloster Feldbach einige Lehensgüter. Zeuge war diesmal, nebst zwei Dutzend anderen Würdenträgern, ein „Gerboldo de Mülhain“.

Sicher waren diese beiden Personen klösterliche Ministerialien, verwalten also die reichenauischen Güter in Müllheim. Wie aber standen diese beiden in bezug zueinander? Schon in der nächsten Urkunde erhalten wir Auskunft. Am 1. Mai 1259 wurde nämlich geschrieben: „ Johannes de Mulhein und Gerboldus, frater suus.“ Es waren also Brüder, die diesmal gemeinsam auf einer 10 x 20 cm grossen Urkunde erwähnt wurden.

Nochmals gemeinsam erschienen die Brüder in einer Streitsache des Ritters vom Wellenberg. Dieser hatte wiederholt zürcherische Kaufleute überfallen. In einem Gerichtsurteil vom 1. Juli 1259 ist zu lesen, dass die durch „die Bürger Zürichs mit obrigkeitlicher Genehmigung und Zustimmung geschehene Verbrennung und Zerstörung der Burg Wellenberg“ durch die Ritter von Wellenberg nicht mehr gerächt werden sollen. Für die Gewährleistung der ausführlichen Friedensbestimmungen wurden Bürgen und Eidpflichtige gesucht. Als letzte werden „Jo. et G. de Mulhein“ genannt.

Es tauchte aber noch ein dritter „de Mülhain“ auf, Willhelm, wohl ein weiterer Bruder. In 4 Urkunden aus den Jahren 1260 und 1261 wurde er als Zeuge genannt, „Wilhelmo“ oder „Willihelmo“ geschrieben. Er erschien aber später in den Urkunden nie mehr.

Dass dieses Müllheimer Ministerialiengeschlecht die Ritterwürde erlangte, beweist als erste eine Urkunde vom 5. Oktober 1264, in dem Gerbold als „milite de Mulhaim“, also als Ritter, bezeichnet wurde. Auch von seinem Bruder, der um 1270 starb, heisst es: “ Johannis militis dicti de Mulhein“. Dessen Sohn wurde als erster in der deutschen Bezeichnung „Johans von Mülhein“ auf ein Pergament geschrieben, nachdem bisher alles in lateinisch gehalten war.

Ein weiterer Sohn des ersten Johan war „Walther von Mülhain“. Bemerkenswert ist, dass 1882 hinter dessen Name „der keller“ angefügt wurde. Der Keller jedes Dorfes war für das Einsammeln der Abgaben zuständig. Dies bestätigt die Stellung der Ritter von Müllheim als Ministerialien des Klosters Reichenau.

Aber auch in die grössere Politik mischten sich die Müllheimer Ritter ein: nachdem er nochmals in einer Karlsruher Urkunde aus dem Jahr 1282 erschien, finden wir den „Gerboldo de Mülhain“ als Bannerträger des Ritters von Ramswag. Er mischte sich in eine der zahllosen und ewig wiederkehrenden Fehden ein, was ihm aber schlecht bekam:

„Im Gefecht im Riedernholz (1292) zwischen den von Ramswag und St. Gallen fürt her Gerolt von Mülhain der von Ramswag paner; dem ward sin ross erslagen, das er und das ross ob enandren lagent in dem weg.“

Als Kuriosum wurde am 22. Januar 1288 ein Pergament zweisprachig beschrieben: zum einen im hergebrachten Latein, zum andern aber auch in Althochdeutsch, das folgendermassen klingt:

„Diz horten und sahen diz gezuge, die hie angescriben sint: Bruder Huc der lesmaister, Cunrat von Lindowe, H. von Mulhain, priester, …“ Dieses Mitglied der Müllheimer Ritterfamilie war also in den Priesterstand eingetreten. In Lateinisch heisst das: „Heinricus de Mulhain sacerdotes.“

Im Dezember 1295 vergab ein „magister Waltherus de Mülhain, canonicus ecclesie Sancti Stephani Constantiensis“ einen Weinberg zu Allenwinden, und zwar an das Stift in Konstanz, in dessen Dienst er als Chorherr eingetreten war. Er lebte mit seinen Kindern „Iohannem, Waltherum, Katerinam et Methildim, dictos de Mülhain“ bereits auswärts. Er wurde im Jahre 1298 als Stadtarzt von Konstanz aufgeführt, erreichte also eine hohe Stellung.

Es blieb ein letzter Spross der Familie zurück, der sich dafür deutlich als Ritter zu erkennen gab: „Ich, Gerbolt von Mülhain, ritter, vergihe offentlich an diesem brief, daz alles daz war ist, daz davor gescriben stat“, bestätigte er am 6. August 1321. Der Name dieses Edlen taucht nochmals in einer Urkunde von 1352 auf.

Am  14. August 1363 kam das endgültige Ende der Ritter von Müllheim. Der Abt der Reichenau lässt schreiben:

„Und gab uns der obgenant Gerwolt von Mülhain die vorgeschriben güter uf an unser hand.“

Die aufgegebenen und in die Hand des Abtes zurückgelegten Güter werden folgendermassen beschrieben:

„Das ist der hof in der Rütte, und die schuppos vor dem kilchtor mit allem, was darzu gehört, die von unserem gotzhus lehen sind.“

Mit der Rückgabe dieses Lehens war die Zeit der Ritter „de Mülhain“ vorbei. Erhalten geblieben sind nebst den Erwähnungen in den Urkunden das Grundgebäude des Ritterturms (der untere Teil des heutigen Kirchturms)  und das Wappen der Edlen von Müllheim. Es wird in der Zürcher Wappenrolle aus dem 14. Jahrhundert wie folgt beschrieben: „ In einem Schilde, der in Weiss und Blau gespalten ist, ein steigender, roter, goldgekrönter Löwe, der in den Pranken einen weissen Ring und im Schweifende einen blauen Ring trägt.“

Das Wappen der Ritter von Müllheim
Das Wappen der Ritter von Müllheim

Weitere Informationen zur Frage der Ritterburg

 

Die Ritter von Langenhart

Fünf Jahre älter als die erste Erwähnung der Ritter «de Mulhain» ist diejenige des „Ebirhardus de Langinhart, milites“. Er wurde schon im Jahre 1249 als Zeuge aufgeschrieben. Nur einmal, am 1. Mai 1259, unterschrieb er zusammen mit den Rittern von Müllheim, sonst scheint er eigene Wege gegangen zu sein. Er verwaltete den Freihof, der zusammen mit dem Hof „Ilnrhart“ zu Pfyn und somit zum Stift St.Johann in Konstanz gehörte. Ritter Eberhard erschien bis 1262 mehrmals als Zeuge, dann fiel am 18. Januar 1268 das Lehen zusammen mit dem von Illhart an das Stift zurück.

Am 24. Juni des selben Jahres wurde dem Bischof von Konstanz die Vogtei über „Illenhart et Langenhart“ übertragen. Beide Höfe gehörten weiterhin zur Herrschaft Pfyn. Der Meier (Verwalter des Kehlhofs) unseres Nachbardorfes hatte von dort gewisse Abgaben zu beziehen, es waren 26 Mütt Kernen und anderes.

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Der Name „Langenhart“ enthält die althochdeutsche Bezeichnung für den Wald, nämlich „Hart“. Im Gebiet des „langen Waldes“ hat man also zunächst für einen einzelnen Hof den Wald gerodet. Der Name dieses Weilers taucht schon in alten Urkunden in dieser Schreibweise auf.  Ein weiterer „Waldort“ wird in diesen Urkunden aus den Jahren 1263 bis 1268 stets zusammen mit Langenhart genannt, nämlich „Ilnrhart“, das auch  „Illenhart“ und „Ilnhart“ geschrieben wird. Dort, wo früher der Wald des Gundelin stand, befindet sich heute Gündelhart.

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